Konkurs

Wenn ein Unternehmen seine Schulden bei ihrer Fälligkeit nicht bezahlen kann, ist es zahlungsunfähig. Dieser Zustand bedeutet gewöhnlich, dass der Vorstand von sich aus beantragt, den Konkurs einzuleiten. Es kommt auch vor, dass ein Forderungsinhaber versucht, durch einen Konkursantrag den Konkurs einzuleiten, um so ein Druckmittel zu haben, damit die unbezahlten Forderungen beglichen werden.

Andere Ursachen für einen Konkursantrag können Steuern sein, die kurz vor dem Fälligkeitstermin stehen, und dass der Vorstand und andere dafür Verantwortliche somit riskie-ren, persönlich für die zur Zahlung ausstehenden Steuern verantwortlich gemacht zu werden. Weitere Gründe für einen Konkursantrag können darin bestehen, dass ein Unternehmen von einem sogenannten kritischen Kapitalmangel betroffen ist, sodass bei einer Versammlung eine Bilanzkontrolle erstellt und vorgelegt wird, es aber dennoch nicht gelingt, innerhalb von acht Monaten das Kapital wieder herzustellen, und somit von der Liquidationspflicht betroffen ist. Auch in diesem Fall wird ein Antrag gestellt, um den Vorstand vor einer persönlichen Haftung zu schützen.

Weitere häufige Ursachen für den Konkursantrag eines Unternehmens sind plötzlicher Kun-denverlust oder ein verlorener Rechtsstreit, der es plötzlich unmöglich macht, das Unterneh-men weiter zu betreiben. Natürlich kommen auch Situationen vor, bei der die oder der Inhaber ganz einfach erkennen/erkennt, dass das Geschäft nicht mehr zum Guten gewendet werden kann und deshalb als einziger Ausweg die Wahl getroffen wird, Konkurs anzumelden, um zu einem geordneten Abschluss zu finden.

Wie wird ein konkurs eingeleitet?

Ein Konkurs wird immer mit einem Beschluss des zuständigen schwedischen Amtsgerichts ein-geleitet. Durch den Beschluss wird gewöhnlich ein Anwalt zum Konkursverwalter bestellt und sein Auftrag besteht schlicht darin, die Bestände der Konkursmasse in einen Kassenbestand umzuwandeln und dann diese Gelder nach dem schwedischen Gesetz des Vorzugsrechts (Förmånsrättslagen) zu verteilen. Um ein optimales Abschlussergebnis zu erzielen, ist es wich-tig, dass verschiedene Lösungen durchdacht und analysiert werden. Das kann sich oftmals da-rum handeln, das Unternehmen weiterzuführen. In anderen Fällen kann es darum gehen, Rechtsstreitigkeiten zu Ende zu bringen oder vielleicht sogar selbst vor Gericht zu ziehen. Die Variationen eines jeden Falles sind endlos. Bei den meisten schwedischen Amtsgerichten ist es möglich, den Wunsch zu äußern, dass ein gewisser Konkursverwalter benannt wird. Die Wahl des Konkursverwalters ist oftmals entscheidend für das endgültige Resultat, denn Konkursver-walter haben unterschiedliche Spezialgebiete.

Um ein optimales Abschlussergebnis zu erzielen, ist es wichtig, dass verschiedene Lösungen durchdacht und analysiert werden. Das kann sich oftmals darum handeln, das Unternehmen weiterzuführen.
Erik M Gabrielsson

Rund zwei Monate nach dem Konkursbeschluss errichtet der Konkursverwalter ein Vermögens- und Schuldenverzeichnis, die sogenannte Konkursbilanz, aus der hervorgeht, was an Konkursmasse alles gepfändet werden kann und wie hoch die Schulden sind. Das Vermögens- und Schuldenverzeichnis und die überlassenen Bücher müssen durch einen Eid des Vorstands beim Amtsgericht bekräftigt werden. Dieser kurze Besuch eines Gerichtssaals ist normalerweise der einzige, den der Vorstand absolvieren muss. Wenn der Eid geleistet wurde und die Abwicklung des Eigentums vollzogen ist, muss im Prinzip nur der sogenannte Verwalterbericht erstellt werden, bevor der Konkurs abgeschlossen werden kann. Der Verwalterbericht beinhaltet hauptsächlich Erkenntnisse für die Forderungsinhaber und wird gewöhnlich ein halbes Jahr nach dem Eintritt des Konkurses abgegeben. Der Verwalterbericht beinhaltet die Begebenheiten des Unternehmens, wie die Bücher geführt wurden, ob und wenn, oder wann das Unternehmen einem kritischen Liquiditätsmangel ausgesetzt war, wann die Zahlungsunfähigkeit und ihre Ursachen eintraten sowie Fragen der Haftung gegenüber eventueller Schadensersatzforderungen.

Wie lange dauert ein konkurs?

Es ist schwer, generelle Zeiten anzugeben, aber als Daumenregel gilt: Die einfachsten Konkurse werden gewöhnlich zwischen einem halben und einem Jahr abgeschlossen, die etwas umfangreicheren innerhalb eines und eineinhalb Jahren und die allerschwierigsten und umfassendsten vielleicht erst nach zwei bis drei Jahren. Es gibt in Schweden keine gesetzgebundene Regel, wie lange ein Konkurs dauern darf, aber ein Konkursverwalter hat die Pflicht, zügig zu agieren. Bei Konkurs eines Einzelunternehmers (physischer Person, vollhaftende Person) ist die Pflicht zur Eile durch schwedisches Gesetz verankert. Sehr wenige Konkurse dauern länger als drei Jahre. Geschieht das dennoch, liegt die Ursache in den meisten Fällen an den fortwährenden Gerichtsprozessen oder anderen Ereignissen, die außerhalb des Konkurses liegen. Ein gewöhnlicher Fall ist, wenn die Konkursmasse eine Verteilung aus dem Konkurs eines anderen Unternehmens abwarten muss, wobei der Abschluss durch den Konkursverwalter noch nicht erfolgte.

Abwicklungskonkurse

Es gibt zwei Arten von Konkursen in Schweden. Die erste Form ist eine reine Abwicklung, wobei der Konkursverwalter das Unternehmenseigentum verkauft, dem Personal kündigt, die Räumlichkeiten dem Vermieter zurückgibt, die restlichen Mittel den Forderungsinhabern usw. zukommen lässt. Diese Art der Konkurse sind oftmals eine unkomplizierte Sache und die einfachsten Konkurse enden gewöhnlich in reinen Abwicklungen.

Restrukturierungskonkurse

Die andere Form sind die sogenannten Restrukturierungskonkurse, wobei der Geschäftsbetrieb eines Unternehmens mit einer neuen Identifikationsnummer (Organisationsnummer) versehen wird. Dies kann unter Leitung des früheren Eigentümers geschehen, der dann den Geschäftsbetrieb weiterführt, oder unter Leitung eines neuen Eigentümers. Ist der frühere Eigentümer daran interessiert, das Unternehmen erneut zu kaufen, muss normalerweise der Verkauf vorab mithilfe einer öffentlichen Annonce getätigt werden. Diese Regel ist notwendig, um die sogenannten „Selbstbegünstigungs-Konkurse“, wie sie in Schweden genannt werden, einzudämmen. Ansonsten gibt es keine Hindernisse für einen Eigentümer, sein Unternehmen/seine Firma nach einem Konkurs zurückzukaufen. Restrukturierung ist gewöhnlich die beste Lösung für alle, die mit dem Unternehmen verknüpft sind. Den Forderungsinhabern wird normalerweise eine höhere Zuteilung zugesichert, den Kunden werden weitere Lieferungen zugesagt, das Personal kann gewöhnlich seinen Arbeitsplatz behalten und der Allgemeinheit bleiben die Kosten der Arbeitslosigkeit und andere negative soziale Konsequenzen erspart.

Restrukturierung ist gewöhnlich die beste Lösung für alle, die mit dem Unternehmen verknüpft sind. Den Forderungsinhabern wird normalerweise eine höhere Zuteilung zugesichert, den Kunden werden weitere Lieferungen zugesagt, das Personal kann gewöhnlich seinen Arbeitsplatz behalten und der Allgemeinheit bleiben die Kosten der Arbeitslosigkeit und andere negative soziale Konsequenzen erspart.
Erik M Gabrielsson

Wird gewerbeverbot nach einem konkurs verhängt?

Es ist ein häufiges Missverständnis, dass man als Vorstandsvorsitzender nach einem Konkurs automatisch Gewerbeverbot erhält. Einzig und allein bei einem Konkurs eines Einzelunternehmers/Betreibers einer Einzelfirma wird in Schweden Gewerbeverbot ausgesprochen. Für den Vorstand einer Aktiengesellschaft kann einzig und allein ein Gericht ein Gewerbeverbot aussprechen und das normalerweise auf Antrag des Staatsanwalts. Ein Konkursverwalter hat jedoch die Pflicht, Nachforschungen anzustellen, ob ungesetzliche Handlungen vorgekommen sind und ob sich Voraussetzungen für ein Gewerbeverbot finden. Es ist jedoch sehr unwahrscheinlich, dass ein Gewerbeverbot ausgesprochen wird.

Was kostet ein konkurs?

Der Konkursverwalter bekommt in erster Hand aus der Konkursmasse bezahlt. Reichen diese Werte aus der Konkursmasse nicht für das Honorar und die Kosten des Konkurses aus, werden diese Kosten vom Staat gedeckt. Der Konkurs ist dann ein sogenannter Abschreibungskonkurs, und der Vorstand oder der Eigentümer trägt in diesem Fall gegenüber dem schwedischen Staat keine Verantwortung für die Kosten, die dem Staat aus dem Konkurs entstehen.

Reichen dagegen diese Werte der Konkursmasse für die Kosten aus, redet man von einem so-genannten Verteilungskonkurs. Verteilungskonkurse werden abgeschlossen, indem der Konkursverwalter dem Amtsgericht einen Verteilungsvorschlag macht, das dann nach dem schwedischen Gesetz des Vorzugsrechts vorschlägt, wie die Verteilung an die verschiedenen Forderungsinhaber ausfallen soll.

Das Honorar des Konkursverwalters und der Verteilungsvorschlag werden dann von der zuständigen Aufsichtsbehörde für Konkurse geprüft, von den Forderungsinhabern, die über das bewegliche Eigentum des Unternehmens verfügen (företagshypotek) oder den Pfandbrief, von den Vertretern des in Konkurs gegangenen Unternehmens und zum Schluss auch vom zuständigen Konkursgericht, das auch den Beschluss fasst. Es ist also eine Überprüfung in vier Schritten.

Konkurs oder restrukturierung des unternehmens?

Das schwedische Regelwerk rund um die Zahlungsunfähigkeit ist komplex und überschneidet sich oftmals. Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, mit einem Unternehmen in Konkurs zu geben, sollten Sie sich von einem Experten beraten lassen. Es ist wichtig, zu überprüfen, ob überhaupt ein Konkurs eingeleitet werden kann, denn es kann andere Lösungen geben, wie zum Beispiel eine Restrukturierung oder ein außergerichtlicher Vergleich. Es ist auch wichtig, einen Zeitpunkt zu bestimmen, wann eine Einleitung des gewählten Verfahrens geschehen soll. Es ist auch von vornherein ratsam, das Auftreten persönlicher Risiken zu erfassen, wie die Ver-antwortung gegenüber kritischen Liquiditätsmängeln aussieht, das Vorhandensein persönli-cher Haftung für fällige Steuern gemäß des schwedischen Steuerverfahrensgesetzes (skatteförfarandelagen), persönlicher Bürgschaften und die strafrechtlichen Risiken aus einem Konkurs usw.

Wie finde ich einen konkursverwalter?

Sie finden einen Experten im Bereich Konkursverwaltung, indem Sie mit Ihrem Rechnungsprü-fer oder Ihrer Bank sprechen. Oder nutzen Sie die Suchfunktion auf der Website der schwedi-schen Anwaltskammer (Advokatsamfundet). Ein spezialisierter Anwalt sollte schon bei einem ersten E-Mail – oder Telefonkontakt die meisten Fragen bezüglich Konkursen beantworten können und hat sicherlich auch eine Idee, wie das Problem in Ihrem speziellen Fall gelöst wer-den kann und welche Risiken es auf welchen Wegen gibt. Wie groß die Chancen sind, dass der Konkurs gelingt, hängt in Schweden oftmals davon ab, in welcher Branche das Unternehmen tätig ist. Demnach sollte ein Spezialist darüber aufklären können, wie sich bisher ähnliche Fälle in Ihrer Branche entwickelt haben und letztendlich bewerkstelligt wurden. Die meisten Spezia-listen können Ihnen kostenfreie rechtliche Informationen anbieten, mit Hinsicht auf Ihr indivi-duelles Unternehmen.

Ein spezialisierter Anwalt sollte schon beim ersten E-Mail – oder erstem Telefonkontakt die meisten Fragen bezüglich Konkursen beantworten können und hat sicherlich auch eine Idee, wie das Problem in Ihrem speziellen Fall gelöst werden kann und welche Risiken es auf welchen Wegen gibt.
Erik M Gabrielsson

Es kann ebenso wie in anderen Zusammenhängen eine gute Idee sein, verschiedene Alternati-ven zu vergleichen und nicht nur mit einem einzigen Anwalt zu reden. Vielleicht haben Sie größeres Vertrauen für einen anderen Anwalt oder es hat vielleicht einer der Anwälte bessere Ideen, wie Sie Ihre Situation lösen können?

Sie können mehr über Konkurse, die wir bisher gemanagt haben, unter der Rubrik ”Erfahrungen” lesen.

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